Quantcast
Channel: Unfallversicherungen vergleichen
Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Unfallversicherung für Nothelfer

0
0

Jeder, der sich in einer Gefahrensituation befindet, wird froh sein, wenn ihm Helfer zur Seite stehen, um Ersthilfe zu leisten und mögliche schlimmere Folgen durch ihr Tun verhindern. Nicht selten begeben sich diese so genannten Erst- oder Nothelfer selber in Gefahr und kommen durch ihren selbstlosen Einsatz auch zu schaden. In dem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob und wenn ja wie diese Nothelfer denn eigentlich abgesichert sind.

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Zur Beruhigung aller kann gesagt werden, dass Nothelfer einen automatischen und umfassenden Schutz genießen, sollte ihnen bei ihrem Einsatz etwas zustoßen. Denn Ersthilfe ist quasi ein Gebot der Nächstenliebe und jeder ist verpflichtet, erste Hilfe im Notfall zu leisten. Da ist es nur vernünftig, dass alle Nothelfer einem gesetzlichen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Wäre dem nicht so, kämen wohl nur sehr wenige Menschen auf die Idee, im Notfall erste Hilfe zu leisten.
Dieser Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht im Übrigen auch dann, sollte die Hilfe nicht mehr notwendig sein, weil bereits erste Hilfsmaßnahmen erfolgt sind oder die „Fachleute“ die Arbeit übernommen haben. Strittig hingegen bzw. grenzwertig kann es sein, wenn der Schaden des Nothelfers hätte vermieden werden können. Aber auch hier besteht ein Anspruch auf Entschädigung, dann jedoch gegenüber dem Unfall-Versicherungsverbund.

Nothilfe ist keine Nachbarschaftshilfe
Allerdings ist in dem Zusammenhang zu unterschieden zwischen einer tatsächlichen Nothilfe und einer Gefälligkeitshilfe. Gerade bei handwerklichen Angelegenheiten oder von Umzügen bedienen sich nicht wenige der Hilfe von Nachbarn oder Freunden. Kommen diese bei der Ausführung ihrer Arbeit zuschaden, fällt dieser „Unfall“ in keiner Weise unter die Rubik „Nothilfe“. Hier ist jeder selbst für sein Tun verantwortlich bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, den Helfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, damit er bei einem Unfall Leistungen aus dieser Versicherung erhält.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Latest Images





Latest Images